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das Abrechnungsprogramm für Discotheken und andere gastronomische Betriebe:

MiKo steht für Mitarbeiter- und Warenkontrollsystem. MiKo ist ein Abrechnungsprogramm, das auf Grundlage der Warenbewegungen eine Kontrolle der abverkauften Warenbewegungen verwaltet. Der Unternehmer hat also jederzeit eine genaue Kontrolle über die abverkauften Waren an seinen Tresen und damit die Kontolle über das Umsatzsoll in der Tresenkasse.

Dieses Programm entstand etwa im Jahre 1986 (also nun schon über 10 Jahre alt) in einer Discothek. Die erste Version lief damals noch auf einem C64. Ein Jahr später kam dann die erste PC-Version unter dBase, dann unter dbFast heraus. Dann bekam ich eine Clipper-Version und alles wurde unter Clipper weiterentwickelt. Von der Urversion bis zum heutigen Tag sind schon recht viele Versionen ins Land gegangen. Es wurde immer wieder verändert und verfeinert. Von den ersten Ausliterungsverfahren mit Messbechern über Messlatten aus Tube-Light Hülsen, elektronischen Waagen bis hin zur heute immer noch aktuellen Variante (mit einer normalen digitalen Haushaltswaage für 40,-) gingen ebenso einige Trainingsvarianten vorüber.

Die heutige Version kann schon einiges vorweisen. Neben einer inzwischen möglichen Genauigkeit von nahezu 99,5 Prozent haben wir auch im Bereich der Auswertungen und Statistiken einiges dazugelernt. Viele Dinge sind eben für den Anwender zu umfangreich und für Computer-Neueinsteiger auch zu komplex. Einige Sachen wurden auch wieder herausgenommen, weil in der Praxis kein Bedarf dafür bestand.

Im Laufe der Jahre haben wir dann dieses Produkt mehrfach installiert und haben dadurch noch mehr Betriebe kennengelernt. Allein die Erfahrung und die Kontakte die wir sammeln konnten rechnen den doch relativ geringen Kaufpreis für uns weg.

Sinn und Zweck einer Kontrolle:

Da der Inhaber einer Gastronomie allein Verantwortlich ist für die korrekte Abrechnung seiner Warenein- und verkäufe und auch dem Fiskus gegenüber für die Warenbestände haftbar ist, muß die Abrechnung stimmen. Leider wird in der Gastronomie - vor allem in Discotheken - mit sehr vielen Aushilfskräften gearbeitet. Daher ist eine Kontrolle unerläßlich. Bei den Mitarbeitern muß der Warenschwund am Tresen nicht immer mutwillig sein. Es genügt bereits eine unsachgemäße Handhabung der Dosierung um Warenschwund zu erzeugen.

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